Die Blinde



Achtes Kapitel - Die meineidige Uhr

Wir sahen uns schweigend an. Beide mußten wir uns eine Weile sammeln. Ich will diese Pause benutzen, um hier zwei Fragen zu beantworten, welche sich dem Leser aufgedrängt haben werden. Wie kam Dubourg dazu, unter der Anklage des Mordes vor den Assisen zu stehen und welcher Zusammenhang bestand zwischen dieser ernsten Angelegenheit und dem falschen Zeugniß einer Uhr?

Die Antwort auf diese beiden Fragen wird sich in der Erzählung finden, welche ich die »meineidige Uhr« nenne .

In der kurzen Erzählung dieses Zwischenfalls, welchen ich einem in meinem Besitz befindlichen officiellen Berichte entnehme, werde ich unsern neuen Bekannten in Browndown bei seinem angenommenen Namen nennen, den ich ihm auch ferner beilegen werde. Erstens war es der Mädchenname seiner Mutter, den er ein Recht zu führen hatte, wenn es ihm so beliebte. Zweitens geht unser häusliches Drama in Dimchurch bis auf die Jahre 1858 und 1859 zurück und wirkliche Namen haben jetzt, wo Alles vorüber ist, für niemand ein Interesse mehr. Mit »Dubourg« haben wir angefangen, mit »Dubourg« wollen wir bis zum Schluß fortfahren.

Vor einigen Jahren wurde in der Nähe einer gewissen Stadt im Westen Englands an einem Sonnabend ein Mann auf einem Felde ermordet gefunden. Der Name des Feldes war Pardon Feld.

Der Mann war ein kleiner Zimmermann und Bauunternehmer in der Stadt gewesen, der eines sehr zweifelhaften Rufes genoß. An dem fraglichen Abende ging ein entfernter Verwandter desselben, der von einem Herrn in der Nachbarschaft zur Einnahme von Pachtgeldern verwendet wurde, zufällig über einen Zauntritt, der von dem Felde auf eine Landstraße führte, und sah einen Herrn das Feld über eben diesen Tritt etwas eilig verlassen. Er erkannte in dem Herrn den ihm nur von Ansehen bekannten Herrn Dubourg.

Die beiden gingen einander an der Landstraße in entgegengesetzter Richtung vorüber. Etwas später, wie es heißt eine halbe Stunde, hatte der Renteneinnehmer Veranlassung, auf derselben Landstraße wieder zurück zu gehen. Als er wieder bei dem Zauntritt anlangte, hörte er lautes Rufen und betrat Feld, um zu sehen, was es gebe. Er fand, daß mehrere Personen von dem andern Ende des Feldes zu einem Knaben hinliefen, der an einer entfernten Stelle des Feldes hinter einer Viehhürde stand, und ein entsetzliches Geschrei ausstieß. Zu den Füßen des Knaben lag, das Gesicht gegen die Erde gekehrt, der Leichnam eines Mannes mit schrecklich eingeschlagenem Kopf. Unter ihm lag seine Uhr, an der Kette aus der Uhrtasche heraus hängend. Die Uhr war, offenbar in Folge der Erschütterung des Falles, mit welchem der Besitzer auf sie niedergestürzt war, um halb neun Uhr stehen geblieben Der Körper war noch warm. Außer der Uhr fanden sich noch andere Werthsachen bei der Leiche. Der Renteneinnehmer erkannte in dem Todten sofort den obenerwähnten Zimmermann und Bauunternehmer. Bei der Vornntersuchnng wurde das Stillestehen der Uhr um halb neun Uhr als ein sicheres Indicium dafür betrachtet, daß der Schlag, welcher den Mann getödtet hatte, um jene Zeit geführt sei.

Die nächste Frage war, ob jemand um halb neun Uhr in der Nähe des Leichnams gesehen worden sei. Der Renteneinnehmer erklärte, daß er gerade um jene Zeit Herrn Dubourg das Feld eilig verlassen gesehen habe. Gefragt, ob er in jenem Augenblick auf seine Uhr gesehen habe, gestand er, daß er das nicht gethan habe; aber gewisse vorangegangene Umstände, welche sich nach seiner Angabe seinem Gedächtnisse eingeprägt hatten, setzten ihn in den Stand, auch ohne auf seine Uhr gesehen zu haben, der Wahrheit seiner Behauptung sicher zu sein. Man drang in ihn in Betreff dieses wichtigen Punktes, aber er beharrte bei seiner Erklärung: um halb neun Uhr habe er Herrn Dubourg das Feld eiligst verlassen gesehen! Um halb neun Uhr war die Uhr des Ermordeten stehen geblieben.

Die nächste Frage war, ob noch irgend eine andere Person um jene Zeit auf dem Felde oder in der Nähe gesehen worden sei.

Es war kein Zeuge zu finden, der irgend jemand anderen in der Nähe des fraglichen Ortes gesehen hatte. Die Waffe, mit welcher der Schlag geführt worden war, hatte man nicht gefunden. Es fragte sich dann, da offenbar Raub nicht das Motiv des Verbrechens gewesen war, ob man von irgend jemand wisse, daß er einen Groll gegen den Ermordeten gehegt habe. Es war kein Geheimniß, daß derselbe mit Männern und Weibern von zweifelhaftem Ruf verkehrt habe; aber gegen keine dieser Personen lag ein specieller Verdacht vor.

Bei dieser Sachlage blieb nichts anderes übrig, als Herrn Dubourg, welcher inner- und außerhalb der Stadt als ein junger Mann von unabhängigem Vermögen wohlbekannt war und sich vortrefflichen Rufes erfreuete, zu ersuchen, einige Auskunft über sich zu ertheilen.

Er gab sofort zu, daß er über das Feld gegangen sei. Aber im Widerspruch mit der Behauptung des Renteneinnehmers erklärte er, daß er einen Augenblick, bevor er den Zauntritt überstiegen nach seiner Uhr gesehen habe und es nach derselben genau ein Viertel nach acht Uhr gewesen sei. Fünf Minuten später, also zehn Minuten bevor nach dem Zeugniß der Uhr des Todten der Mord begangen worden, habe er eine Dame, welche in der Nähe des fraglichen Feldes wohne, besucht und sei bei derselben geblieben, bis es nach seiner Uhr, nach welcher er beim Verlassen des Hauses der Dame wieder gesehen habe, ein Viertel vor neun Uhr gewesen sei.

Er behauptete also sein Alibi. Die Freunde des Herrn Dubourg waren von seiner Unschuld vollkommen überzeugt. Um auch dem Gericht diese Ueberzeugung beizubringen, erschien es unerläßlich, die Dame als Zeugin zu vernehmen. Inzwischen wurde Herrn Dubourg eine andere rein formelle Frage vorgelegt; die nämlich, ob er irgend etwas über den Ermordeten wisse. Mit einem gewissen Anschein von Bestürzung gestand Herr Dubourg, daß er sich von einem Freunde habe überreden lassen, den Mann mit einer gewissen Arbeit zu beschäftigen. Durch fernere Fragen wurde er zur Angabe der folgenden Thatsachen veranlaßt:

Daß die betreffende Arbeit sehr schlecht gemacht gewesen sei, daß der Mann einen exorbitanten Preis für dieselbe gefordert habe, daß derselbe sich, als Dubourg ihm wegen dieser Ueberforderung Vorstellungen gemacht, grob und impertinent benommen habe, daß ein Wortwechsel zwischen ihnen entstanden sei, daß Dubourg den Mann am Rockkragen gepackt und zum Hause hinausgeworfen habe, daß er den Mann im Zorn einen infamen Schuft gescholten und ihm gedroht habe, ihn so zu prügeln, daß er kaum mit dem Leben davon kommen solle, (oder wie er sich im ähnlichen Sinne ausgedrückt haben möge) falls er sich je wieder in der Nähe seines Hauses blicken lassen sollte; daß er seit jenem Streit, welcher sechs Wochen vor der Ermordung stattgefunden, nie wieder den Mann weder gesprochen, noch mit Augen gesehen habe.

Nach der damaligen Lage der Sache wurden diese, Umstände als für Herrn Dubourg ungünstige betrachtet; aber er konnte sich auf sein »Alibi« und auf seinen guten Namen berufen, und niemand zweifelte an einem für Dubourg günstigen Ausgang. Die Dame erschien als Zeugin. Als sie mit Herrn Dubourg confrontirt und genöthigt wurde; sich über die Zeitfrage zu er klären, widersprach sie ihm, auf das Zeugniß der Kaminpendüle gestützt auf das Entschiedenste. Ihre Aussage lief wesentlich auf Folgendes hinaus: sie habe, als Herr Dubourg zu ihr in’s Zimmer getreten sei, auf ihre Pendüle geblickt und gedacht, es sei etwas spät für einen Besuch. Die erst Tags zuvor von dem Uhrmacher regulirte Pendüle habe fünfundzwanzig Minuten vor neun Uhr gezeigt. Ein angestellter Versuch ergab, daß es gerade fünf Minuten erforderte um raschen Schritts von dem Zauntritt nach dem Hause der Dame zu gehen. So wurde denn also die Angabe des Renteneinnehmers, der selbst ein respectabler Zeuge war, in der Aussage dieser Zeugin von angesehener Stellung und vorzüglichem Ruf unterstützt. Die Pendüle ging, wie sich bei einer demnächst vorgenommenen Untersuchung ergab, richtig. Die Aussage des Uhrmachers ergab, daß er den Uhrschlüssel im Verwahrsam habe und daß er, seit er die Uhr am Tage vor dem Besuche des Herrn Dubourg aufgezogen und gestellt, noch nichts wieder mit derselben vorgenommen habe. Nachdem so die Richtigkeit der Uhr festgestellt worden, schien sich daraus der unabweisliche Schluß zu ergeben daß Herr Dubourg überführt sei, zu der Zeit wo der Mord begangen worden, auf dem Felde gewesen zu sein; ferner, seiner eigenen Aussage gemäß mit dem Ermordeten nicht lange vor seinem Tode einen Streit gehabt zu haben, der mit einer thatsächlichen Mißhandlung und mit einer Drohung von seiner Seite geendet hatte, und endlich den Versuch gemacht zu haben, durch eine falsche Zeitangabe ein Alibi nachzuweisen. Es blieb nichts übrig, als ihn unter der Anklage der Ermordung des Bauunternehmers auf dem »Pardon-Felde« vor die Assisen zu verweisen. Die Proreßverhandlungen füllten zwei Tage aus. In der Zwischenzeit waren keine neuen Thatssachen an den Tag gekommen. Die Zeugenaussagen lauteten ebenso wie bei der Voruntersuchung, wurden aber jetzt sorgfältiger gesichtet. Herr Dubourg hatte den doppelten Vortheil für sich, sich den Beistand des ersten Advocaten im Gerichtsbezirk sichern zu können und die lebhafteste Sympathie bei den Geschworenen zu erwecken, welche das regste Interesse an seiner Lage nahmen und eifrigst nach Beweisen für seine Unschuld aussahen. Am Ende des ersten Tages hatten die Zengenaussagen so entschieden zu seinen Ungunsten gelautet daß sein eigener Vertheidiger an dem Ausgange verzweifelte.

Als der Gefangene am zweiten Tage seinen Platz auf der Anklagebank einnahm, gab es unter den Zuhörern im Gerichtssaal nur eine Ueberzeugung. Jedermann sagte: »Die Pendule wird ihn an den Galgen bringen.« Es war beinahe zwei Uhr Nachmittags und die Verhandlungen sollten gerade auf eine Stunde vertagt werden, als man sah, wie der Anwalt des Angeklagten dem für ihn plaidirenden Advocaten ein Papier einhändigte. Dieser erhob sich unter Anzeichen, der Aufregung, welche die Neugierde der Anwesenden erregten. Er verlangte die sofortige Vernehmung einer neuen Zeugin, deren Aussage zu Gunsten des Angeklagten zu wichtig sei, als daß die Vernehmung auch nur einen Augenblick verschoben werden dürfe. Nach einer kurzen Unterredung zwischen dem Richter und den Advocaten beider Parteien entschied sich der Gerichtshof für die Fortsetzung der Sitzung. Die Zeugin erschien; es war ein junges Mädchen von zartem Aussehen. An jenem Abend, als der Angeklagte der Dame seinen Besuch gemacht hatte, stand sie bei der Dame als Hausmädchen im Dienst. Am nächsten Tage hatte sie einen ihr schon vorher von ihrer Herrin zugestandenen achttägigen Urlaub angetreten und hatte denselben, zu einem Besuch ihrer in dem Westen von Cornwall wohnenden Eltern benutzt. Dort sei sie krank geworden und habe sich bisher noch nicht hinreichend wieder erholt um zu ihrem Dienst zurückzukehren. Nach diesem Vorbericht über ihre Person machte das Hausmädchen die folgenden merkwürdigen Angaben in Betreff der Pendüle ihrer Herrin. An dem Morgen des Tages, an welchem Herr Dubourg seinen Besuch gemacht habe, habe sie das Kaminsims gereinigt. Sie habe mit dem Staubtuch die Stelle des Simses, auf welcher die Pendüle stand, gerieben, habe dabei zufällig an dem Pendel gerührt und denselben zum Stillstehen gebracht. Bei einer früheren Gelegenheit wo ihr dasselbe begegnet habe sie dafür heftige Vorwürfe erhalten. Aus Furcht daß eine Wiederholung ihrer Unvorsichtigkeit an einem Tage, nachdem die Pendüle von einem Uhrmacher regulirt worden sei, vielleicht die Zurücknahme des Urlaubs zur Folge haben könne, habe sie beschlossen, die Sache womöglich selbst wieder in Ordnung zu bringen. Nachdem sie die Pendüle von unten, her angestoßen, auf diese Weise aber den Pendel nicht wieder zum Gehen habe bringen können, habe sie versucht, die Pendüle aufzuheben und sie zu schütteln. Es war eine marmorne Pendüle, auf welcher eine Bronzefigur stand und sie war so schwer, daß das Mädchen genöthigt war, etwas zu suchen, was ihr als Hebel dienen könne Ein solcher Gegenstand war im Augenblick nicht leicht zu finden. Als es ihr endlich gelungen war, einen dazu passenden Gegenstand, aufzutreiben, machte sie es möglich, die Pendüle einige Zoll hoch zu heben und dann wieder hinzustellen und sie so wieder zum Gehen zu bringen. Demnächst mußte sie natürlich die Zeiger verschieben. Auch dabei stieß sie auf ein Hinderniß Der Glasdeckel über dem Zifferblatt wollte sich nicht öffnen lassen. Nachdem sie vergebens nach einem Instrumente gesucht das ihr dazu verhelfen könne, habe sie von dem Diener, ohne ihm zu sagen, wozu sie denselben brauchen wolle, einen kleinen Grabstichel erhalten, damit habe sie den Glasdeckel nachdem sie unversehens den metallenen Rand desselben geschrammt geöffnet und habe die Zeiger nach ungefährem, Ermessen gestellt. Sie war in jenem Augenblick in der Furcht daß ihre Herrin sie auffinden mochte, etwas aufgeregt gewesen. Später am Tage habe sie dann gefunden, daß sie den während ihres Versuchs, die Uhr wieder in Ordnung zu bringen, verflossenen Zeitraum überschätzt habe. Sie hatte die Zeiger gerade eine Viertelstunde zu weit vorgeschoben. Eine sichere Gelegenheit die Uhr wieder im Geheimen richtig zu stellen, habe sich erst unmittelbar vor dem Schlafengehen gefunden. Da erst habe sie die Zeiger wieder zurück schieben können Zu der Zeit, wo Herr Dubourg ihre Herrin besucht habe, sei die Uhr, wie sie positiv auf ihren Eid erklärte, eine Viertelstunde zu früh gegangen.

Die Uhr habe nach der Aussage ihrer Herrin fünfundzwanzig Minuten vor neun gezeigt, während es in der That, wie Herr Dubourg behauptet habe, zwanzig Minuten nach acht Uhr gewesen sei.

Befragt, warum sie diese merkwürdige Aussage nicht schon früher vor dem Untersuchungsrichter zu Protocoll gegeben habe, erklärte sie, daß in dem entfernten Cornishen Dorfe, nach welchem sie am nächsten Tage gegangen und wo sie dann durch ihre Krankheit zurückgehalten sei, niemand weder von der Untersuchung, noch von dem Proceß etwas gehört habe. Sie würde auch jetzt noch nicht hier erschienen sein, um über die so wichtigen Umstände ihre eben beschworene Aussage zu machen, wenn nicht der Zwillingsbruder des Angeklagten sie Tags zuvor aufgefunden und nachdem sie ihm aus seine Fragen mitgetheilt hatte, was sie eben in Betreff der Pendüle ausgesagt habe, darauf bestanden hätte, daß sie diesen Morgen die Reise hierher mit ihm mache. Diese Aussage entschied in der That den Proceß. Als das Mädchen mit seiner Aussage zu Ende war, machte die dichtgedrängte Menge ihren Gefühlen durch laute Ausbrüche des Beifalls Luft. Das Mädchen wurde natürlich in ein scharfes Kreuzverhör genommen. Man erkundigte sich nach ihrem Ruf; man suchte und fand eine Bestätigung in der Aussage in Betreff des Grabstichels und der Schrammen auf dem Rahmen des Glasdeckels. Der Proceß endigte damit, daß die Geschworenen am zweiten Tage zu später Stunde den Angeklagtem ohne ihre Loge zu verlassen, für »nichtschuldig« erklärten. Es war nicht zu Viel gesagt, daß sein Bruder ihm das Leben gerettet hatte. Sein Bruder allein hatte von Anfang bis zu Ende hartnäckig, dem Zeugniß der Pendüle mißtraut. Er hatte alle Menschen mit unaufhörlichen Fragen gequält, hatte nach Beginn des Processes die Abwesenheit des Hausmädchens entdeckt und war aus der Stelle abgereist, das Mädchen aufzusuchen und zu befragen, ohne einen bestimmten Anhalt, einfach entschlossen, in der unermüdlichen Stellung der einen Frage nicht nachzulassen, mit welcher er alle Menschen verfolgte: »Die Pendüle wird meinen Bruder an den Galgen bringen, können Sie mir etwas über die Pendüle mittheilten.«

Vier Monate später klärte sich das Geheimniß des Verbrechens auf. Einer der schlechtberufenen Genossen des Ermordeten bekannte sich auf seinem Sterbebette zu der That. Die Umstände der That boten nichts Interessantes oder Bemerkenswerthes dar. Der Zufall, welcher einen Unschuldigen in Gefahr gebracht, hatte den Schuldigen straflos ausgehen lassen. Ein elendes Weibsbild, ein durch Eifersucht hervorgerufener Streit und der Mangel an Zeugen der That, das waren die sehr gewöhnlichen Umstände, die zu der Tragödie im »Pardon Felde« geführt hatten.


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